Zensurkratie und Überwachungsstaat
Von Staaten wie China kennt man ja die Methodik der Internetzensur. Man mochte glauben, solche menschenrechtsfeindliche Aktionen könnte es bei uns niemals geben, aber man hat sich geirrt.
Nach dem gar üblen Angriff auf Herrn Berlusconi, will der Ministerpräsident von Italien jetzt Seiten von gewaltverherrlichenden Gruppen sperren, welche sich zu diesem Anlass bilden, in Australien will man die Infrastruktur dafür jetzt auch zum Jahr 2011 einführen und in Deutschland, ja, hier bei uns wurde das Gesetz dazu schon von der letzten Regierung durchgewunken, wird jetzt aber immerhin wieder in Frage gestellt (und sogar von denjenigen, die dieses Gesetz verbrochen haben!). Wenn wir uns dann endgültig dazu durchringen, das Gesetz doch wieder abzuschaffen, vielleicht lässt sich dann ja wenigstens unser daraus entwickeltes Know-How um das Thema an die Australier verkaufen.
Ein interessanteres Thema dürfte aber rein inhaltlich in die ganz andere Richtung steuern - das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) wird vom Bundesverfassungsgericht geprüft, da es etliche Verfassungsklagen dagegen gab. Die Anhörung dazu fand gestern statt und lies einen Hoffnungsschimmer aufglimmen, denn unsere Verfassungsrichter haben offenbar die Brisanz der Thematik erfasst und sie gewissentlich stark hinterfragt.
Der Vorsitzende Richter Papier monierte etwa: ""Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politischen Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt.".
Klar, die politischen Verantwortlichen wollten sich nicht die Blöße geben, vor den Richtern Rede und Antwort zu stehen, zu einem Gesetz, dessen zugrunde liegende Intentionen von Grund auf zu hinterfragen waren.
Was aber viel interessanter ist, dass diejenigen, die das Gesetz zu verteidigen suchten, dieses durch ihre Argumentation nur noch mehr in Frage stellten. So äusserte sich zum Beispiel der Polizeipräsident von München, dass im Bereich des Betrugs (eBay!) eine Strafverfolgung ohne Bestandsdaten nicht stattfinde. Weiter äusserte sich Jan Florian Drücke, Leiter Recht und Technik beim Bundesverband Musikindustrie, dass illegale Tauschgeschäfte im Internet beweissicher dokumentiert seien, es jedoch an den Daten zu Name und Anschrift mangele. Dabei verwies er auf die bekannte Brenner-Studie, laut der auf einen legalen Songdownload acht illegale Downloads kommen.
Angesichts der Tatsache, dass als Begründung für die VDS immer nur die Terrorismus-Bekämpfung als einziger Zweck genannt wurde, lassen diese Äusserungen doch ganz eindeutig auf die wahren Beweggründe schließen. Welche Farbe dabei die Koffer hatten, die übergeben wurden um diesen dringlichen Begehren auf eine Verbindungsdatensammlung nachdruck zu verleihen, spielt gar keine Rolle. Tatsache ist, dass die ursprüngliche Begründung für das Gesetz hinkt und dass wirtschaftliche Interessen, welcher Art auch immer, niemals über den informationellen Selbstbestimmungsrechten des Einzelnen stehen dürfen!
Ich hoffe unsere ehrenwerten Verfassungsrichter kommen zu dem selben Schluß.
Und wer es immer noch nicht versteht, wieso Gesamtüberwachung falsch ist, dem seien dieses YouTube-Video und die Seite DuBistTerrorist ans Herz gelegt.