Zensurkratie und Überwachungsstaat
Von Staaten wie China kennt man ja die Methodik der Internetzensur. Man mochte glauben, solche menschenrechtsfeindliche Aktionen könnte es bei uns niemals geben, aber man hat sich geirrt.
Nach dem gar üblen Angriff auf Herrn Berlusconi, will der Ministerpräsident von Italien jetzt Seiten von gewaltverherrlichenden Gruppen sperren, welche sich zu diesem Anlass bilden, in Australien will man die Infrastruktur dafür jetzt auch zum Jahr 2011 einführen und in Deutschland, ja, hier bei uns wurde das Gesetz dazu schon von der letzten Regierung durchgewunken, wird jetzt aber immerhin wieder in Frage gestellt (und sogar von denjenigen, die dieses Gesetz verbrochen haben!). Wenn wir uns dann endgültig dazu durchringen, das Gesetz doch wieder abzuschaffen, vielleicht lässt sich dann ja wenigstens unser daraus entwickeltes Know-How um das Thema an die Australier verkaufen.
Ein interessanteres Thema dürfte aber rein inhaltlich in die ganz andere Richtung steuern - das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) wird vom Bundesverfassungsgericht geprüft, da es etliche Verfassungsklagen dagegen gab. Die Anhörung dazu fand gestern statt und lies einen Hoffnungsschimmer aufglimmen, denn unsere Verfassungsrichter haben offenbar die Brisanz der Thematik erfasst und sie gewissentlich stark hinterfragt.
Der Vorsitzende Richter Papier monierte etwa: ""Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politischen Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt.".
Klar, die politischen Verantwortlichen wollten sich nicht die Blöße geben, vor den Richtern Rede und Antwort zu stehen, zu einem Gesetz, dessen zugrunde liegende Intentionen von Grund auf zu hinterfragen waren.
Was aber viel interessanter ist, dass diejenigen, die das Gesetz zu verteidigen suchten, dieses durch ihre Argumentation nur noch mehr in Frage stellten. So äusserte sich zum Beispiel der Polizeipräsident von München, dass im Bereich des Betrugs (eBay!) eine Strafverfolgung ohne Bestandsdaten nicht stattfinde. Weiter äusserte sich Jan Florian Drücke, Leiter Recht und Technik beim Bundesverband Musikindustrie, dass illegale Tauschgeschäfte im Internet beweissicher dokumentiert seien, es jedoch an den Daten zu Name und Anschrift mangele. Dabei verwies er auf die bekannte Brenner-Studie, laut der auf einen legalen Songdownload acht illegale Downloads kommen.
Angesichts der Tatsache, dass als Begründung für die VDS immer nur die Terrorismus-Bekämpfung als einziger Zweck genannt wurde, lassen diese Äusserungen doch ganz eindeutig auf die wahren Beweggründe schließen. Welche Farbe dabei die Koffer hatten, die übergeben wurden um diesen dringlichen Begehren auf eine Verbindungsdatensammlung nachdruck zu verleihen, spielt gar keine Rolle. Tatsache ist, dass die ursprüngliche Begründung für das Gesetz hinkt und dass wirtschaftliche Interessen, welcher Art auch immer, niemals über den informationellen Selbstbestimmungsrechten des Einzelnen stehen dürfen!
Ich hoffe unsere ehrenwerten Verfassungsrichter kommen zu dem selben Schluß.
Und wer es immer noch nicht versteht, wieso Gesamtüberwachung falsch ist, dem seien dieses YouTube-Video und die Seite DuBistTerrorist ans Herz gelegt.
Hotte-Hü… Nanü?
Soso, die SPD wendet sich neuerdings gegen das Zugangserschwerungsgesetz und der Fraktionsvorsitzende, Olaf Scholz, wettert "Schluss mit dem Gewürge". Das Aussetzen des Gesetzes für ein Jahr, welches die neue Koalition aus CDU/CSU und FDP vorerst entschied, empfand er gar als "abenteuerlich" und einen "unmöglichen Zustand"! Ursula von der Leyen, der Initiatorin dieses Gesetzes (damals noch Familienministerin), unterstellte er gar "Populismus" und die Sperrgesetzte, die die Internetprovider unterzeichnen mussten "offensichtlich rechtswidrig" gewesen.
Nur leider schwer zu glauben, denn war es doch die SPD, die in der letzten Legislaturperiode dieses Gesetzt erst auf den Weg gebracht hat.
Einer der wenigen ehem. SPD-Anhänger, die sich vehement gegen das Gesetz gelehnt haben, nämlich Jörg Tauss, wurde ja kurz darauf ganz zufällig des Verdachts auf Besitzes kinderpornografischen Materials angeklagt - die Verhandlung und das Urteil stehen noch aus, während etliche CDU Anhänger mit mutmaßlich ähnlichen Neigungen im gleichen Zeitraum schon längst verurteilt wurden. Dies lässt unweigerlich den Schluß zu, dass die SPD damals diesen Gesetzesgegner einfach nur aus dem Weg räumen wollte - mit Erfolg, Jörg Tauss schied daraufhin aus der SPD aus und trat der Piratenpartei bei, welche sich trotz der Anschuldigungen zur Unschuldsvermutung bekannte.
Wieso also, außer aus Profilierungssucht, reinem Opportunismus oder einfachem Wähleranbiedern aufgrund des eigenen Versagens und der Erfolge z.B. der Piratenpartei bei der Bundestagswahl, sowie der daraus resultierenden Zukunftsangst sollte die SPD jetzt plötzlich also ihren Kurs um 180° ändern? Wieso ist jetzt plötzlich ein Gesetz "offensichtlich rechtswidrig", das man selbst noch in Gang gebracht hat? Hat man dann nicht selbst offensichtlich rechtswidrig gehandelt, denn die Offensichtlichkeit kommt sicher nicht erst seit der (für die SPD verlorenen) Bundestagswahl? Und ist es nicht populistisch sondergleichen, seine eigene Meinung dermaßen den aktuellen Umständen und Wählermeinungen anzupassen?
Natürlich nicht, liebe SPD, ihr seid einfach nur falsch verstanden worden und all die Debakel in den letzten Jahren waren völlig ungerechtfertigt, denn ihr wart die ganze Zeit nur auf der Seite des Rechtes, des Gesetzes und des Volkes!
Ich wähle für ein Stopp-Schild für die SPD!
Nachtrag: Auch Jörg Tauss selbst, hat auf seinem Blog zu den Äusserungen von Olaf Scholz Stellung bezogen und stellt die Glaubwürdigkeit der neuerlichen Bedenken in Frage.