EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung – offener Brief
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
sehr geehrter Herr Seehofer,
sehr geehrter Herr Dr. Rösler,
Innenminister Uwe Schünemann hat im Namen der CDU/CSU Innenpolitiker der Länder und des Bundes einen Brief an Sie gerichtet, in welchem er mit Verweis auf die Europa Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten nochmals nachdrücklich eine Umsetzung in nationales Recht vorantreibt. Einzig dem entgegen scheint Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als wichtiger einzustufen und wehrt sich gegen eine erneute verfassungsfeindliche Umsetzung der EU-Richtlinie, welche selbst laut dem Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta ist und keine signifikante Verbesserung zur Ermittlung von Straftaten in den Ländern beiträgt, in denen sie umgesetzt ist oder war.
Nun droht die EU-Kommission mit der dritten Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, und erhöht damit den Druck auf Sie und insbesondere Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Laut dem „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ würde eine mögliche Geldbuße von 70,5 Millionen Euro (entspricht 86 Eurocent pro Bürger) auf Deutschland zukommen, sollte die Richtlinie nicht innerhalb der Frist umgesetzt werden.
Unter Betracht der Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes, des Bundesverfassungsgerichts, sowie der grundlegenden Problematik, die mit der Vorratsdatenspeicherung einhergeht (s. Begründung der Petition zum Verbot der Vorratsdatenspeicherung mit über 64000 Mitzeichnern, sowie die Informationen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung), sehe ich eine Umsetzung nach der EU-Richtlinie als Verletzung meiner Grundrechte und wenn der Preis der Durchsetzung dieser Grundrechte 86 Eurocent beträgt, bin ich gerne bereit diesen Betrag zu bezahlen. Daher habe ich dem Bundesministerium für Finanzen (Bundeskasse Halle) meinen Anteil der bevorstehenden EU-Geldbuße mit Verweis auf dieses Schreiben bereits überwiesen.
Ich hoffe damit meinen Beitrag zur Einhaltung der Grundrechte in Deutschland zu leisten und fordere Sie hiermit auf von einer Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG Abstand zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Berl
PS: Dieser Brief wird in Kopie an die Bundesjustizministerin, den Bundesfinanzminister und die Poststelle der Bundeskasse Halle geschickt, sowie im Internet auf meinem Blog veröffentlicht.

Zensurkratie und Überwachungsstaat
Von Staaten wie China kennt man ja die Methodik der Internetzensur. Man mochte glauben, solche menschenrechtsfeindliche Aktionen könnte es bei uns niemals geben, aber man hat sich geirrt.
Nach dem gar üblen Angriff auf Herrn Berlusconi, will der Ministerpräsident von Italien jetzt Seiten von gewaltverherrlichenden Gruppen sperren, welche sich zu diesem Anlass bilden, in Australien will man die Infrastruktur dafür jetzt auch zum Jahr 2011 einführen und in Deutschland, ja, hier bei uns wurde das Gesetz dazu schon von der letzten Regierung durchgewunken, wird jetzt aber immerhin wieder in Frage gestellt (und sogar von denjenigen, die dieses Gesetz verbrochen haben!). Wenn wir uns dann endgültig dazu durchringen, das Gesetz doch wieder abzuschaffen, vielleicht lässt sich dann ja wenigstens unser daraus entwickeltes Know-How um das Thema an die Australier verkaufen.
Ein interessanteres Thema dürfte aber rein inhaltlich in die ganz andere Richtung steuern - das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) wird vom Bundesverfassungsgericht geprüft, da es etliche Verfassungsklagen dagegen gab. Die Anhörung dazu fand gestern statt und lies einen Hoffnungsschimmer aufglimmen, denn unsere Verfassungsrichter haben offenbar die Brisanz der Thematik erfasst und sie gewissentlich stark hinterfragt.
Der Vorsitzende Richter Papier monierte etwa: ""Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politischen Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt.".
Klar, die politischen Verantwortlichen wollten sich nicht die Blöße geben, vor den Richtern Rede und Antwort zu stehen, zu einem Gesetz, dessen zugrunde liegende Intentionen von Grund auf zu hinterfragen waren.
Was aber viel interessanter ist, dass diejenigen, die das Gesetz zu verteidigen suchten, dieses durch ihre Argumentation nur noch mehr in Frage stellten. So äusserte sich zum Beispiel der Polizeipräsident von München, dass im Bereich des Betrugs (eBay!) eine Strafverfolgung ohne Bestandsdaten nicht stattfinde. Weiter äusserte sich Jan Florian Drücke, Leiter Recht und Technik beim Bundesverband Musikindustrie, dass illegale Tauschgeschäfte im Internet beweissicher dokumentiert seien, es jedoch an den Daten zu Name und Anschrift mangele. Dabei verwies er auf die bekannte Brenner-Studie, laut der auf einen legalen Songdownload acht illegale Downloads kommen.
Angesichts der Tatsache, dass als Begründung für die VDS immer nur die Terrorismus-Bekämpfung als einziger Zweck genannt wurde, lassen diese Äusserungen doch ganz eindeutig auf die wahren Beweggründe schließen. Welche Farbe dabei die Koffer hatten, die übergeben wurden um diesen dringlichen Begehren auf eine Verbindungsdatensammlung nachdruck zu verleihen, spielt gar keine Rolle. Tatsache ist, dass die ursprüngliche Begründung für das Gesetz hinkt und dass wirtschaftliche Interessen, welcher Art auch immer, niemals über den informationellen Selbstbestimmungsrechten des Einzelnen stehen dürfen!
Ich hoffe unsere ehrenwerten Verfassungsrichter kommen zu dem selben Schluß.
Und wer es immer noch nicht versteht, wieso Gesamtüberwachung falsch ist, dem seien dieses YouTube-Video und die Seite DuBistTerrorist ans Herz gelegt.