Tagesschau
Der Linux Kernel wird um einen halbwegs funktionstüchtigen open-source NVidia Treiber ergänzt, woraufhin sich das Heise-Forum mal wieder in einer roten Flut ergießt, zukünftige Insekten-Roboter werden von "Atom-Batterien" gespeist, die GEMA weint sich über ein Urteil des BGH aus, welches ihre Machenschaften etwas einschränkt und währenddessen haben unsere lieben Landespolitiker in Niedersachsen nichts besseres zu tun, als sich über einen unverblümten Twit die Hälse heiser zu diskutieren.
Die Heise-Trolle mal gepflegt beiseite gelassen, ein wenig geschmunzelt über den Begriff "Atom-Batterie" (Nein, da ist kein Atom drin, genausowenig wie in Bio-milch Bio drin ist und in Gen-Tomaten Gene...), bleibt eine Verwunderung über die spontane Entladung der Gemüter von Politikern, wenn sie sich, oder zumindest einen Parteigenossen, angegriffen fühlen, während eine ähnliche Energie und Dynamik in den sonstigen Debatten vermissenswert bleibt. Kann natürlich daran liegen, dass die lieben Herren und Damen Politiker kaum mehr eine persönliche Identifikation mit ihrer Arbeit finden, was auch nicht verwunderlich ist, wenn man sich mal etwas genauer betrachtet, wer denn eigentlich welches Amt/Ministerium bekleidet.
Aber lassen wir auch mal die Politiker ungestüm und fehlbesetzt sein, wenden wir uns der klagenden GEMA und ihren Weh-wehchen zum Urteil des Bundesgerichtshofs zu. Dieser hatte geurteilt, dass die Ansprüche der GEMA gegenüber der Klägerin - welche zuvor von den niederen Instanzen bestätigt wurden - nicht rechtens sind. Die GEMA hatte von der Klägerin (eine Werbeagentur) eine Anmeldung der Musikstücke in den Werbevideos auf der Homepage der Werbeagentur gefordert. Die Musikstücke waren jedoch für eigene Projekte von der Werbeagentur in Auftrag gegebene Werke, welche dann zu Selbstwerbezwecken auf der Homepage bereit gestellt wurden. Klar, dass die GEMA grundsätzlich gerne ihre durch die Verträge mit den Rechteinhabern (Künstler) vereinbarten Nutzungsgebühren kassieren will, um diese (mit einer gewissen - nennen wir es "Provision") dann wiederrum den Rechteinhabern zukommen zu lassen. Wenn allerdings, wie in diesem Fall, die Nutzungsrechte am Werk bereits direkt beim Künstler vergütet wurden, ist es dann rechtens der GEMA, nochmals abkassieren zu wollen?
Der BGH - und man sollte glauben, jeder vernünftig denkende Mensch auch - meint nein, zumindest sofern die Werke zu Selbstwerbezwecken genutzt werden. Mit dem Versuch, dieses Recht für sich durchzudrücken und der Tatsache, dass die GEMA schon öfter bedenkliche Geschäftspraktiken an den Tag legte, stellt sich diese Verwertergesellschaft für mich mit all den anderen korrodierten, von der Zeit überholten, staatlich geschützten Selbstzweckorganisationen in eine Reihe...
...und sollte dort mit den anderen zusammen standesrechtlich erschoßen werden.