Worte des Soziolekt Allerlei und Vieles

18Dez/090

DRM-GAU beta released

Der neue erwartete Kassenhit von Regisseur James Cameron, Avatar, läuft jetzt in den Kinos an. Am gestrigen Donnerstag lief die 3D-Vorpremiere in verschiedenen Cinestar Kinos deutschlandweit an, endete aber unerwartet in einem Chaos.

Nicht etwa, weil der Film so ungeheuer schlecht war, dass die Massen Amok liefen. Die 3D Brillen liesen die Zuschauer nicht in psychedelischem Rausch die Vorführung platzen. Auch die Kinopreise waren nicht unverschämter als normal. Was einfach schief ging, war der Contentindustrie heißgeliebtes "digital child" - das Digital Rights Management (DRM).

Der Film wurde den Kinos auf extra verschlüsselten (AES 128) externen Festplatten von einem Kurier geliefert. Die Daten (bei Avatar 150GB) werden dann auf den Kinoserver kopiert und für jede Kombination aus Server und Projektor ein Zertifikat erstellt und an den DRM-Dienstleister geschickt. Dieser erstellt für diese Kombination einen eigenen Schlüssel, welcher zurück an das Kino geht um damit den Film abspielen zu können. Anscheinend klappte die Übermittlung der entsprechenden Schlüssel nicht, weshalb die Kinos für manche Säle nicht in der Lage waren, die Daten zu entschlüsseln und den wartenden Zuschauern vorzuführen.

Rein technisch gesehen ist die ganze Sache schonmal fragwürdig, denn AES ist ein symmetrischer Verschlüsselungsalgorithmus, was bedeutet, dass die Daten mit ein und demselben Schlüssel ver- und entschlüsselt werden. Demnach kann es gar nicht sein, dass ein spezieller Schlüssel erst nachträglich abhängig von der Hardware erstellt wird um die Daten dann zu entschlüsseln. Allenfalls wird ein hybrides Verfahren verwendet, in dem die Daten zwar symmetrisch, der Schlüssel selbst wiederum aber asymmetrisch verschlüsselt und dem Kino dann erst vom Dienstleister bereit gestellt wird. Es kann sich allerdings auch lediglich um Fehlinformation oder zumindest nicht 100% ausführlicher Berichterstattung auf Seite von heise handeln. Bleibt also die Ursache für die Unmöglichkeit der Übermittlung der Schlüssel zu suchen... lassen wir es einfach mal auf ein technisches Problem beim e-mail Versand schieben.

Rein politisch gesehen, sind die Probleme jedoch eher bei den Kinobetreibern zu suchen. Viele Kunden beklagten sich, dass entweder nur der Eintrittspreis, nicht jedoch die Zusatzkosten für Online-Buchung oder die Getränke/Popcorn (sind dies ja auch die einzigen Einnahmen die zu 100% dem Kino zukommen) oder gleich gar nichts erstattet wurde, sofern der Zuschauer nicht gewillt war, auf die 2D-Variante auszuweichen, welche als althergebrachte Filmrollen vorhanden war und damit nicht dem technischen Defekt unterlag.
Als Betreiber mag man einfach nur den akkuten Einnahmeverlust vor Augen haben und deswegen unreflektiert zu solchen lapidaren Maßnahmen greifen. Als Kunde jedoch, wäre eine angemessenere Behandlung wünschenswert und ökonomisch gesehen für den Betreiber wohl auch vorteilhafter. Im Endeffekt bleibt es Sache des Anbieters, solche Risiken abzufangen bzw. an den Verursacher weiterzugeben und nicht die Kosten über den Kunden abzufedern.

Nichtsdestotrotz bleibt DRM ein übles Hindernis für legale Konsumenten und dieser Ausrutscher belegt dies nun auch im größeren, öffentlichen Rahmen, anstatt wie bisher einfach nur den Nutzer im einsamen Kämmerlein zu Hause zu nerven.

Für Urheberrecht, gegen DRM!

16Dez/090

Zensurkratie und Überwachungsstaat

Von Staaten wie China kennt man ja die Methodik der Internetzensur. Man mochte glauben, solche menschenrechtsfeindliche Aktionen könnte es bei uns niemals geben, aber man hat sich geirrt.

Nach dem gar üblen Angriff auf Herrn Berlusconi, will der Ministerpräsident von Italien jetzt Seiten von gewaltverherrlichenden Gruppen sperren, welche sich zu diesem Anlass bilden, in Australien will man die Infrastruktur dafür jetzt auch zum Jahr 2011 einführen und in Deutschland, ja, hier bei uns wurde das Gesetz dazu schon von der letzten Regierung durchgewunken, wird jetzt aber immerhin wieder in Frage gestellt (und sogar von denjenigen, die dieses Gesetz verbrochen haben!). Wenn wir uns dann endgültig dazu durchringen, das Gesetz doch wieder abzuschaffen, vielleicht lässt sich dann ja wenigstens unser daraus entwickeltes Know-How um das Thema an die Australier verkaufen.

Ein interessanteres Thema dürfte aber rein inhaltlich in die ganz andere Richtung steuern - das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) wird vom Bundesverfassungsgericht geprüft, da es etliche Verfassungsklagen dagegen gab. Die Anhörung dazu fand gestern statt und lies einen Hoffnungsschimmer aufglimmen, denn unsere Verfassungsrichter haben offenbar die Brisanz der Thematik erfasst und sie gewissentlich stark hinterfragt.

Der Vorsitzende Richter Papier monierte etwa: ""Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politischen Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt.".

Klar, die politischen Verantwortlichen wollten sich nicht die Blöße geben, vor den Richtern Rede und Antwort zu stehen, zu einem Gesetz, dessen zugrunde liegende Intentionen von Grund auf zu hinterfragen waren.

Was aber viel interessanter ist, dass diejenigen, die das Gesetz zu verteidigen suchten, dieses durch ihre Argumentation nur noch mehr in Frage stellten. So äusserte sich zum Beispiel der Polizeipräsident von München, dass im Bereich des Betrugs (eBay!) eine Strafverfolgung ohne Bestandsdaten nicht stattfinde. Weiter äusserte sich Jan Florian Drücke, Leiter Recht und Technik beim Bundesverband Musikindustrie, dass illegale Tauschgeschäfte im Internet beweissicher dokumentiert seien, es jedoch an den Daten zu Name und Anschrift mangele. Dabei verwies er auf die bekannte Brenner-Studie, laut der auf einen legalen Songdownload acht illegale Downloads kommen.

Angesichts der Tatsache, dass als Begründung für die VDS immer nur die Terrorismus-Bekämpfung als einziger Zweck genannt wurde, lassen diese Äusserungen doch ganz eindeutig auf die wahren Beweggründe schließen. Welche Farbe dabei die Koffer hatten, die übergeben wurden um diesen dringlichen Begehren auf eine Verbindungsdatensammlung nachdruck zu verleihen, spielt gar keine Rolle. Tatsache ist, dass die ursprüngliche Begründung für das Gesetz hinkt und dass wirtschaftliche Interessen, welcher Art auch immer, niemals über den informationellen Selbstbestimmungsrechten des Einzelnen stehen dürfen!

Ich hoffe unsere ehrenwerten Verfassungsrichter kommen zu dem selben Schluß.

Und wer es immer noch nicht versteht, wieso Gesamtüberwachung falsch ist, dem seien dieses YouTube-Video und die Seite DuBistTerrorist ans Herz gelegt.

14Dez/092

Tagesschau

Der Linux Kernel wird um einen halbwegs funktionstüchtigen open-source NVidia Treiber ergänzt, woraufhin sich das Heise-Forum mal wieder in einer roten Flut ergießt, zukünftige Insekten-Roboter werden von "Atom-Batterien" gespeist, die GEMA weint sich über ein Urteil des BGH aus, welches ihre Machenschaften etwas einschränkt und währenddessen haben unsere lieben Landespolitiker in Niedersachsen nichts besseres zu tun, als sich über einen unverblümten Twit die Hälse heiser zu diskutieren.

Die Heise-Trolle mal gepflegt beiseite gelassen, ein wenig geschmunzelt über den Begriff "Atom-Batterie" (Nein, da ist kein Atom drin, genausowenig wie in Bio-milch Bio drin ist und in Gen-Tomaten Gene...), bleibt eine Verwunderung über die spontane Entladung der Gemüter von Politikern, wenn sie sich, oder zumindest einen Parteigenossen, angegriffen fühlen, während eine ähnliche Energie und Dynamik in den sonstigen Debatten vermissenswert bleibt. Kann natürlich daran liegen, dass die lieben Herren und Damen Politiker kaum mehr eine persönliche Identifikation mit ihrer Arbeit finden, was auch nicht verwunderlich ist, wenn man sich mal etwas genauer betrachtet, wer denn eigentlich welches Amt/Ministerium bekleidet.

Aber lassen wir auch mal die Politiker ungestüm und fehlbesetzt sein, wenden wir uns der klagenden GEMA und ihren Weh-wehchen zum Urteil des Bundesgerichtshofs zu. Dieser hatte geurteilt, dass die Ansprüche der GEMA gegenüber der Klägerin - welche zuvor von den niederen Instanzen bestätigt wurden - nicht rechtens sind. Die GEMA hatte von der Klägerin (eine Werbeagentur) eine Anmeldung der Musikstücke in den Werbevideos auf der Homepage der Werbeagentur gefordert. Die Musikstücke waren jedoch für eigene Projekte von der Werbeagentur in Auftrag gegebene Werke, welche dann zu Selbstwerbezwecken auf der Homepage bereit gestellt wurden. Klar, dass die GEMA grundsätzlich gerne ihre durch die Verträge mit den Rechteinhabern (Künstler) vereinbarten Nutzungsgebühren kassieren will, um diese (mit einer gewissen - nennen wir es "Provision") dann wiederrum den Rechteinhabern zukommen zu lassen. Wenn allerdings, wie in diesem Fall, die Nutzungsrechte am Werk bereits direkt beim Künstler vergütet wurden, ist es dann rechtens der GEMA, nochmals abkassieren zu wollen?

Der BGH - und man sollte glauben, jeder vernünftig denkende Mensch auch - meint nein, zumindest sofern die Werke zu Selbstwerbezwecken genutzt werden. Mit dem Versuch, dieses Recht für sich durchzudrücken und der Tatsache, dass die GEMA schon öfter bedenkliche Geschäftspraktiken an den Tag legte, stellt sich diese Verwertergesellschaft für mich mit all den anderen korrodierten, von der Zeit überholten, staatlich geschützten Selbstzweckorganisationen in eine Reihe...

...und sollte dort mit den anderen zusammen standesrechtlich erschoßen werden.

12Dez/090

Hotte-Hü… Nanü?

Soso, die SPD wendet sich neuerdings gegen das Zugangserschwerungsgesetz und der Fraktionsvorsitzende, Olaf Scholz, wettert  "Schluss mit dem Gewürge". Das Aussetzen des Gesetzes für ein Jahr, welches die neue Koalition aus CDU/CSU und FDP vorerst entschied, empfand er gar als "abenteuerlich" und einen "unmöglichen Zustand"! Ursula von der Leyen, der Initiatorin dieses Gesetzes (damals noch Familienministerin), unterstellte er gar "Populismus" und die Sperrgesetzte, die die Internetprovider unterzeichnen mussten "offensichtlich rechtswidrig" gewesen.

Nur leider schwer zu glauben, denn war es doch die SPD, die in der letzten Legislaturperiode dieses Gesetzt erst auf den Weg gebracht hat.
Einer der wenigen ehem. SPD-Anhänger, die sich vehement gegen das Gesetz gelehnt haben, nämlich Jörg Tauss, wurde ja kurz darauf ganz zufällig des Verdachts auf Besitzes kinderpornografischen Materials angeklagt - die Verhandlung und das Urteil stehen noch aus, während etliche CDU Anhänger mit mutmaßlich ähnlichen Neigungen im gleichen Zeitraum schon längst verurteilt wurden. Dies lässt unweigerlich den Schluß zu, dass die SPD damals diesen Gesetzesgegner einfach nur aus dem Weg räumen wollte - mit Erfolg, Jörg Tauss schied daraufhin aus der SPD aus und trat der Piratenpartei bei, welche sich trotz der Anschuldigungen zur Unschuldsvermutung bekannte.

Wieso also, außer aus Profilierungssucht, reinem Opportunismus oder einfachem Wähleranbiedern aufgrund des eigenen Versagens und der Erfolge z.B. der Piratenpartei bei der Bundestagswahl, sowie der daraus resultierenden Zukunftsangst sollte die SPD jetzt plötzlich also ihren Kurs um 180° ändern? Wieso ist jetzt plötzlich ein Gesetz "offensichtlich rechtswidrig", das man selbst noch in Gang gebracht hat? Hat man dann nicht selbst offensichtlich rechtswidrig gehandelt, denn die Offensichtlichkeit kommt sicher nicht erst seit der (für die SPD verlorenen) Bundestagswahl? Und ist es nicht populistisch sondergleichen, seine eigene Meinung dermaßen den aktuellen Umständen und Wählermeinungen anzupassen?

Natürlich nicht, liebe SPD, ihr seid einfach nur falsch verstanden worden und all die Debakel in den letzten Jahren waren völlig ungerechtfertigt, denn ihr wart die ganze Zeit nur auf der Seite des Rechtes, des Gesetzes und des Volkes!

Ich wähle für ein Stopp-Schild für die SPD!

Nachtrag: Auch Jörg Tauss selbst, hat auf seinem Blog zu den Äusserungen von Olaf Scholz Stellung bezogen und stellt die Glaubwürdigkeit der neuerlichen Bedenken in Frage.

9Dez/090

Wer hat’s erfunden?

Nein, diesmal nicht die Schweizer, die Deutschen sind es, die mit einer unglaublich blödsinnigen Forderung das Internet um einfallsreiche und natürlich auch dringend nötige neue Top-Level-Domains erweitern wollen.

Natürlich, was dem Internet nach .biz, .eu und .cat noch gefehlt hat, sind Schätze wie .bayern, .berlin oder *würg* .köln. Angesichts der Tatsache, dass domains einer gewissen Hierarchie (ich.meinestadt.de, etc.) folgen, mag die Nutzungsmöglichkeit von .köln begrenzt, gar befremdlich anmuten, ganz zu schweigen von dem Unding eines deutschen Umlautes in der TLD (die domains selbst wurden ja bereits germanisiert).

Ganz klar ist jedenfalls, dass hinter diesen Anträgen an die ICANN wieder mal nur technikfremde Voll-BWLer die Geld schnüffeln oder hinterwäldlerische Lokalpatrioten stecken.

Die Letzteren sind sowieso nicht zu retten, den Ersteren müsste man nur begreiflich machen, dass es auf andere Weise noch einfacher noch mehr Geld zu scheffeln gibt.

Hätte ihnen nur mal jemand gesagt, dass domains sowieso immer seltener direkt eingegeben werden und man mit gutem SEO mehr erreicht, statt ein unnützes Chaos an unbrauchbaren TLDs zu fabrizieren.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grosses-Interesse-an-neuen-Top-Level-Domains-880592.html

8Dez/090

Willkommen Beweislastumkehr?!

Der GEZ sind ja bereits viele abstruse Rechtfertigungsargumente für ihr Gebührenmodell eingefallen. Zuletzt sollten internetfähige Geräte gebührenpflichtig werden, da diese je nach Auslegung Rundfunkempfangsgeräte seien (Sorry, Internet ist KEIN Rundfunk, denn Rundfunk basiert auf Broadcast, wohingegen das Internet ein Unicast Medium ist) oder die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender eben irgendwie auch gebührenpflichtig seien und da für jeden mit Internet zugänglich (Dass man eben gerade aufgrund der Unicast-Methodologie des Internets dieses gezielt per Login/Authentifizierung regulieren und damit Gebühren nutzungsbezogen kassieren könnte, interessiert dabei nicht, denn die GEZ ist Technikresistent), eben auch jeder entsprechend dafür zahlen solle. Dass das an Unverschämtheit nicht mehr zu toppen ist, haben leider die entgültigen Entscheider (Die Minister der Länder, die  den tollen Rundfunkstaatsvertrag unterzeichneten) nicht mitbekommen.

Nachdem unsere lieben deutschen öffentlich-rechtlichen Mediengauner dann zum Januar 2007 bereits eine Rundfunkgebühr für "neuartige Empfangsgeräte" aka internetfähige Mediengeräte (vom PC bis zum Handy alles dabei, selbst wenn nicht direkt selbst ans Internet angeschlossen), mit dem bescheidenen Betrag von 5,76 Euro pro Monat entsprechend der Gebühr für ein herkömmliches Radio, bei unserer Regierung durchgedrückt hatte, war es nicht schwer zu erahnen, dass es dabei auf Dauer nicht bleiben würde.

Wie erwartet, will die GEZ jetzt die Gebühren für neuartige Empfangsgeräte, den bisherigen für Fernseher (17,98 Euro) angleichen. Zur Debatte steht dabei eine pauschale Haushaltsabgabe, unabhängig vom tatsächlichen Vorhandensein von etwaigen Empfangsgeräten, sowie eine "modifizierte Geräteabgabe", die den Besitz schon eines einzelnen sonstartigen Empfangsgeräts mit voller Gebührenlast beglückt.

Bei der ersten Variante ist klar: Schwarzseher gibt es nicht mehr. Jeder soll zahlen müssen.
Bei der zweiten Variante dagegen muss unsere subventionierte Medienmafia schon tiefer in die Trickkiste greifen, um auch dem letzten Ausreißer die Gebühren aus der Tasche zu ziehen: Der mutmaßlich Gebührenpflichtige soll dann, anders als bisher die GEZ den Beweis für die Existenz, nun selbst den Beweis für die Nichtexistenz eines Empfangsgerätes erbringen, um der Rundfunkgebühr zu entkommen!

Was das juristisch, bürgerrechtlich und logisch bedeutet, darüber hat der kluge Erdenker dieser Unsitte wohl keine Sekunde gebrütet, außer dass es auch zur "Jeder zahlt erstmal" Utopie führt. Die Nichtexistenz zu beweisen, läuft mathematisch gesehen über einen Widerspruchsbeweis.
Wie sähe das dann aus? "Angenommen, ich hätte ein Empfangsgerät...", ja, was dann? Welche Bedingungen ergäben sich aus der Existenz des Empfangsgeräts im eigenen Haushalt, die wiederrum zum Widerspruch der Ausgangssituation führen und damit die Existenz des Geräts widerlegen. Im moment fallen mir keine ein.
Abgesehen von der logischen Komplexität dieses Nichtexistenzbeweises, verquert die umgekehrte Beweislast die Unschuldsvermutung. Man mag jetzt anführen, dass die Unschuldsvermutung sich lediglich auf Straftatbestände bezieht, welche im Fall der GEZ-Gebührenpflicht nicht gegeben sind, aber wo kämen wir hin, wenn wir eine öffentlich anerkannte Pflichtsvermutung akzeptierten (Du bist verpflichtet ... zu tun, bis du beweisen kannst, dass du es nicht bist!)?
Natürlich ist klar worauf das höchstens hinaus laufen kann: Der Zutritt zur privaten Wohnung für GEZ-"Beamtete" (Wer jemals einen GEZ-Eintreiber vor seiner Haustier findet, der irgendwas von "Beamter" spricht, möge bitte dessen Namen und Adresse notieren und per Anwalt eine Klage wegen Amtsanmaßung verfügen lassen) muss genehmigt werden, um über den Existenzbeweis eines Empfangsgerätes, die behauptete Nichtexistenz zu widerlegen und den Besitzer zur Kasse zu beten. Damit sind wir auch schon beim bürgerrechtlichen Problem: Der Angriff auf das Grundgesetz, Artikel 13, die Unverletzbarkeit der Wohnung.

Dass die öffentlich-rechtlichen ihrem Auftrag schon lange nicht mehr gerecht werden und die Gebührengelder verprassen, ohnehin nicht genug bekommen und schon auch vor Schleichwerbung nicht mehr zurückschrecken und was das Gebührenmodell für Firmen, Institute und Schulen bedeutet, darauf gehe ich hier gar nicht mehr.

Gefickt eingschädelt, liebe GEZ, aber nicht mit mir. Aus solchen Gründen wähle ich die Piraten.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-Hoehere-Rundfunkgebuehr-fuer-Internet-Computer-geplant-878872.html